Impressum


BEATEVENTS GmbH 
Schmiedengasse 19
3400 Burgdorf 
Fon   +41 (0)31 721 57 82
Mob  +41 (0)79 627 81 91
office@beatevents.ch

Liebe Besucherin, lieber Besucher unserer Homepage

AGB 2022- ALLGEMEINE MIET UND WERKVERTRAGSBEDINGUNGEN

Die von uns offerierten Umsetzungen, aufgestellten Bauten (Festzelte, Bühnen etc.) sowie unser Mietmaterial (Spiele, Mobiliar Tische, Stühle etc.) unterstehen den nachstehenden Bedingungen. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen sind nur gültig, wenn sie vorgehend schriftlich vereinbart werden. Allgemeine Angaben zu Offerten und Aufträgen Unsere Offerten sind freibleibend. Bis zur Erteilung eines Auftrages behalten wir uns eine anderweitige Vermietung vor. Alle Vereinbarungen werden für uns erst mit unserer der Beatevents GmbH schriftlichen Bestätigung (elektronisch oder physisch) bindend. Ein Auftrag welchen die Beatevents GmbH ausführt gilt als bestätigt, sobald die gegenseitige Willensäusserung ausgesprochen wurde. Somit ist eine Bestätigung auch ohne Unterschrift des Mieters / Kunden bindend. Sollte die Auftragsbestätigung nicht vom Kunden gewünscht worden sein, liegt es in seiner Verantwortung, dieses Missverständnis zu klären. Rücktritt vom Auftrag Der Rücktritt von einem erteilten Auftrag oder allfällige Teilannullationen haben schriftlich zu erfolgen.

Die dabei entgangenen Einnahmen werden von der Beatevents GmbH wie folgt in Rechnung gestellt:

-> Annulation bis 12 Monate vor Mietbeginn 30% der Auftragssumme 
-> Annulation bis 6 Monate vor Mietbeginn 50% der Auftragssumme
-> Annulation bis 2 Monate vor Mietbeginn 75% der Auftragssumme
-> weniger als 2 Monate vor Mietbeginn 90% der Auftragssumme
-> einen Tag vor Mietbeginn 100% der Auftragssumme

Auf wetterabhängige Annulationen können wir keine Rücksicht nehmen. Werden uns kreditmindernde Umstände des Mieters bekannt oder kommt dieser seinen bisherigen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nach, sind wir berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. 

Mietdauer und Preise 
Die Mietpreise für allgemeine Verleihartikel* verstehen sich für 5 (fünf) Tage.

Angefangene Tage gelten als volle Miettage. Die Preise verstehen sich ab Lager Beatevents GmbH in Burgdorf (BE). Unsere Preise verstehen sich exklusiv 7,7% Mehrwertsteuer. Für jeden weiteren Tag berechnen wir zusätzlich 10% des Grundpreises. Bei längerer Mietdauer gelten Preise gemäss spezieller Vereinbarung. Die Lieferung wird nach Gewicht, benötigtem Fahrzeug und Lieferort berechnet. Wir behalten uns vor, eventuelle Änderungen vor zunehmen. Unsere Rechnungen sind rein netto, ohne Abzug, innert 10 Tagen zu begleichen, sofern keine anderen Zahlungskonditionen im Auftrag vereinbart wurden. (*Ausgenommen sind: sämtliche Zelte, Pagoden, Spiele, Festtische, Festtischbänke sowie Festtischgarnituren) 

Messen, die eine längere Mietdauer als vier Tage haben, werden mit einem Faktor 1.5 gerechnet. Die Lieferung / Abholung darf aber höchstens drei Tage vorher und der Abtransport  / Rückgabe einen Tag nach der Messe erfolgen. Für jeden weiteren Tag wird der Faktor um 0.1 erhöht. 

Spezielle Mietpreiskonditionen 
Zelte, Pagoden, und Festtischgarnituren, sowie einzelne Festtische und Festbänke (ab 5 Stück). 
Miete 1. 7. Tag = Faktor 1
Mietpreis Zusatzwoche oder Zusatzwochenende: + Faktor 0,5

Postversand
Grundsätzlich ist ein Postversand nur von Stoffmaterialen möglich. Im Falle eines Postversands wird der effektive Faktor um 0.5 erhöht. Somit können Einbussen auf Grund der Versanddauer aufgefangen werden. Der Mieter ist für die termingerechte Rücksendung verantwortlich. 

Transport durch die Beatevents GmbH
Wir werden unser Möglichstes tun, um Ihren Termin einzuhalten. Eine frühzeitige Bestellung ist deshalb immer wichtig. Wir behalten uns vor, bei Unfall, Krankheit, Maschinendefekten oder anderen Fällen höherer Gewalt,
die Lieferfristen zu verlängern. Kann der gewünschte Liefertermin nicht eingehalten werden, werden Sie nach Möglichkeit durch uns benachrichtigt. Konventionalstrafen für Lieferfristüberschreitungen aus den oben erwähnten Gründen werden nicht anerkannt. Falls eine kurzfristige Lieferung oder ein Abtransport an den gewünschten Daten nicht mehr möglich ist, versuchen wir, Ihnen eine Alternative anzubieten. Allfällig daraus entstehende Mehrkosten sind durch den Mieter zu tragen.

Grundsätzlich liefern wir vor das Gebäude (Bordsteinkante). Lieferungen ins Gebäude oder bei einer grösseren Distanz (mehr als 10 - 15m) ab Fahrzeug werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Diese Information ist vor Lieferbeginn dem Vermieter mitzuteilen. Bei vereinbarter Anlieferung oder Abholung der Mietgegenstände hat der Kunde dafür zu sorgen, dass er oder ein von ihm Bevollmächtigter zum vereinbarten Termin am Ort der Anlieferung oder Abholung anwesend ist. Ist dies nicht der Fall, ist die Beatevents GmbH berechtigt, die Mietgegenstände am Ort der Anlieferung zu hinterlassen. Der Kunde erkennt in diesem Fall die    ordnungsgemäße und vollständige Lieferung an. Die Mietgegenstände sind nach Ende der Mietzeit vom Mieterabholfertig, palettisiert und zugänglich bereitzustellen.

Reinigung
Küchengeräte müssen aus hygienischen Gründen durch die Beatevents GmbH gereinigt werden. Der Mieter entfernt und entsorgt Speisereste vor der Rückgabe der Mietgegenstände. Die Reinigung wird dem Kunden gemäss Auftragsbestätigung belastet und muss aus hygienischen Gründen auch bei sauber zurückgebrachtem durchgeführt und verrechnet werden.

Zustand des Materials
Beim Mietmaterial handelt es sich um gebrauchte Ware. Auf Wunsch können Sie die Ware bei uns im Lager Beatevents in Bugdorf (BE) besichtigen. Unser Material wird durch uns gereinigt und in sauberem Zustand angeliefert. Wir können, bedingt durch die teilweise sehr kurze Zeit zwischen Rücknahme und Auslieferung, jedoch nicht immer für restlos sauberes Mobiliar garantieren. Sehr starke Verunreinigungen, die vom Kunden verursacht sind, werden nach Aufwand verrechnet. Defekte oder Funktionsstörungen während dem Gebrauch des Mietmaterials können nicht ausgeschlossen werden. Die Beatevents GmbH übernimmt keine Haftung für allfällig daraus entstehende Folgeschäden, insbesondere Ertragsausfälle und Vermögenseinbussen. 

Rücknahme 
Geliefertes oder durch uns vermitteltes Mietmaterial, inkl. Spezial- und Kunststoffpaletten sowie Schütze von Geräten, ist im angelieferten Zustand an die aus gewiesene Stelle zu retournieren. Der Rück gabetermin ist einzuhalten. Verzögerungen durch höhere Gewalt oder anderweitige Umstände sind der Beatevents GmbH sofort mit zu teilen. Bis zum Eintreffen von Mitarbeitenden von der Beatevents GmbH , ist der Mieter für das Mietmaterial verantwortlich! Dies beinhaltet ebenfalls den Schutz vor Witterungseinflüssen (Regen, Schnee etc.). Für zu spät retournierte Ware wird für jeden weiteren Tag zusätzlich der effektive Mietansatz nachverrechnet. 

Kauf
Unterschieden wird zwischen Neuware und Gebrauchtware. Sämtliche Artikelpreise (neu und gebraucht) können bei der Beatevents GmbH angefragt werden. Wenn Mietmaterial gemietet und im Anschluss als Gebrauchtware gekauft werden möchte, ist der Mietpreis der jeweiligen Mietdauer und der angebotene Kaufpreis als Gebrauchtware zu bezahlen. Der Mietpreis kann dem Kaufpreis weder angerechnet werden, noch wird die Differenz zurückerstattet.

Haftung für die Mietsache
Die Miete beginnt mit Entgegennahme des Mietmaterials. Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden und Verluste. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte, unsachgemässer Transport, falsche Handhabung, Einbruch, Diebstahl oder höhere Gewalt (Aufruhr, Krieg, Vandalismus oder Terrorismus) verursacht werden. Allfällige Folgeschäden, insbesondere Ertragsausfälle und Vermögenseinbussen, als Folge von unsachgemässer Handhabung oder von Verlusten der gemieteten Sache, werden dem Mieter in Rechnung gestellt. 

Versicherung
Eine allfällig notwendige Haftpflichtversicherung für die oben genannten Ereignisse ist durch den Mieter abzuschliessen.  Die Beatevents GmbH verfügt über folgende Versicherungen:

Haftpflichtversicherung für Personen und Sachschäden bis CHF 5’000‘000.-
Elementarversicherung bis CHF 100’000.- / je Ereignis
Transportversicherung bis CHF 10’000.- / je Transport

Nicht versichert sind:
Unfälle, die betriebsfremden Hilfskräften während der Montage- und Demontagezeit zustossen.
Kosten für Reparaturen und Verluste

Bei kleineren Schäden wird die Reparatur nach effektivem Aufwand zum Stundenansatz von Fr. 63.- plus Materialkosten verrechnet. Abhanden gekommenes oder defektes Material das nicht mehr repariert werden kann, wird zum offiziellen Neupreis abzüglich 20% für den Minderwert des gebrauchen Materials, ohne Rücksicht auf das Alter, in Rechnung gestellt. Dies gilt ebenfalls für Spezial- und Kunststoffpaletten sowie Schutzhüllen von Geräten. Ersatz anderer Art oder Qualität vom Kunden wird nicht angenommen


Eigentum
Das Mietmaterial bleibt in jedem Fall Eigentum von der Beatevents GmbH. Es kann weder veräussert, belehnt noch verpfändet werden. Das von der Beatevents GmbH vermietete Material darf nur zum vorgesehenen Zweck verwendet werden. Eine Verschiebung z.B. von Zelten auf einen anderen Platz oder die Untervermietung, ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet. Bei grösseren Bauten ist es ratsam, das Areal während der Montage- und Demontagezeit bewachen zu lassen. Die Kosten dafür hat der Mieter, Parner, Kunde zu tragen. 

Reklamationen 
Fehlendes Material und Reklamationen sind sofort nach Erhalt der Ware oder aber spätestens vor deren Gebrauch an das Büro von der Beatevents GmbH (031 721 57 82 oder Notfallnummer 079 627 81 91) zu melden. Spätere Reklamationen sind nicht mehr überprüfbar und können daher bei der Rechnungsstellung nicht berücksichtigt werden. Ein unterschriebener Lieferschein bestätigt den Erhalt der Ware.

Verschiedenes
Als Gerichtsstand wird von beiden Parteien Bern anerkannt. Im Übrigen gilt das Schweizerische Obligationenrecht im Allgemeinen und im Speziellen über den Miet- und Werkvertrag. Für Betreibungen halten wir uns an das Schuld- , Betreibungs- und Konkursgesetz.

Notfälle
In Notfällen während und ausserhalb der Öffnungszeiten ist die Hauptnummer (031 721 57 82 oder Notfallnummer 079 627 81 91) zu kontaktieren. Ausserhalb der Öffnungszeiten jeweils ab Fr., 18.00 Uhr bis Mo., 09.00 Uhr ist die Notfallnummer zu wählen.

Bauplatz
Der Kunde hat vor Montagebeginn den Standort für das Mietobjekt zu definieren und vor der Materialanlieferung das Gelände frei zu räume.  Standortänderungen, die nach erfolgter Auftragserstellung und allfälliger Platzbesichtigung vorgenommen werden und welche zu zusätzlichem Aufwand führen, müssen bei schlechteren Terrainverhältnissen oder bei Wegfall der Zufahrtsstrassen zusätzlich berechnet werden. Wir gehen davon aus, dass der Bauplatz mit Hubstapler befahren werden darf, andernfalls muss uns dies unverzüglich mitgeteilt werden. Eine Preisanpassung für unseren Mehraufwand bleibt vorbehalten. Der Mieter haftet für Schäden und Unfälle, die auf fehlende Information zurückzuführen sind. Bei Zelten muss der Mieter unsere Monteure über eventuell im Erdreich verlaufende Leitungen und Kabelstränge sowie über mögliche andere Hindernisse informieren. 

Unebenheiten und Gefälle des Bauplatzes sind der Beatevents GmbH im Vorfeld mitzuteilen. Die Beatevents GmbH setzt alles daran, den Bauplatz in sauberem Zustand zu hinterlassen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Nägel, Schrauben, etc. liegen bleiben. Vor dem Abtransport des Materials ist es daher Sache des Mieters, den Bauplatz zu kontrollieren und allfällige Mängel direkt zu beanstanden.

Nachträgliche Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. In der Verantwortung des Mieters liegen:
Stromzufuhr an einen für den Aufbau bzw. den Betrieb geeigneten Standorte
Blitzschutz
Zufuhr und Installation allfällig erforderlicher Wasser- und Abwasser leitungen
Eine allfällig notwendige Überprüfung der erstellten Bauten durch die zuständigen Kontrollorgane (Baupolizei etc.)
Versicherung für betriebsfremde Hilfskräfte während den Auf- und Abbauzeiten

Öffentliche Plätze
Spezielle Regelungen auf öffentlichen Plätzen sind der Beatevents GmbH im Vorfeld mitzuteilen. Allfällig daraus entstehende Kosten sind vom Mieter zu tragen.

Schnee
Bei Schnee muss der Mieter für eine genügende Beheizung sorgen, damit das Zeltdach schneefrei bleibt. Durch Schneelast entstandene Schäden gehen zu Lasten des Mieters. 

Statik und Sicherheit
Verankerungen, Verstrebungen und Verspannungen garantieren die statische Sicherheit der Bauten. Sie dürfen weder verändert noch entfernt werden. Wenn das Zelt unbeaufsichtigt ist, müssen alle Fronten und Seitenteile geschlossen sein. Für Folgen aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften ist der Mieter verantwortlich. Ein allfälliger Regress der Versicherung als Folge eines Schadenfalls wird dem Mieter weiter verrechnet.

Fremde Hilfskräfte 
Unter fremden Hilfskräften bei der Montage und Demontage verstehen wir vom Veranstalter, Partner, Kunden  aufgebotenes Personal. Es wird in Abhängigkeit der Grösse der zu bauenden Infrastruktur und Umfang des Mobiliars vorausgesetzt, dass mindestens 10 Stunden pro Tag gearbeitet werden kann. 

AGB Tickets der Beatevents GmbH

1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen TicketkäuferIn und dem Veranstalter der Beatevents GmbH.

2. Für verlorene und/oder beschädigte Tickets besteht kein Anspruch auf Ersatz. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert das Ticket grundsätzlich seine Gültigkeit.

3. Der/die BesucherIn verpflichtet sich, die jeweiligen Sicherheitsvorschriften des Veranstalters zu beachten. Nichtbeachtung kann Wegweisung vom Veranstaltungsort und Verfall des Tickets zur Folge haben. Ton- und/oder Bildaufnahmen jeglicher Art sind ohne ausdrückliche Genehmigung der Beatevents GmbH verboten.

4. Der Veranstalter setzt sich für grösstmögliche Sicherheit ein, kann aber keinerlei Haftung für Schäden irgendwelcher Art übernehmen.

5. Wird eine Veranstaltung aus irgendwelchen Gründen verschoben, gilt das Ticket auch für das Verschiebungsdatum. Rückgabe und/oder Umtausch sind ausgeschlossen.

6. Wird eine Veranstaltung aus irgendwelchen Gründen abgesagt, muss das betreffende Ticket innert 30 Tagen nach Absage bei jener Vorverkaufsstelle zurückgegeben werden, bei welcher dieses gekauft/bestellt worden ist. Es wird nur der auf dem Ticket aufgedruckte Nennwert zurückerstattet.

7. Open-Air-Veranstaltungen werden grundsätzlich bei jeder Witterung durchgeführt. Allfällige widrige Wetterverhältnisse berechtigen nicht zur Rückgabe des Tickets.

8. Kinder unter zwölf (12) Jahren sind nur in Begleitung von Erwachsenen, welche sämtliche Verantwortung übernehmen, an Veranstaltungen der Beatevents GmbH zugelassen. Der Veranstalter lehnt jegliche Verantwortung oder Haftung für Schäden an menschlichen Organen ab.

9. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ticketcorner AG, sind ebenfalls Bestandteil dieser AGB’s

AGB von Ticketcorner

Rechtliches

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Die Urheberrechte und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien auf der Website gehören ausschliesslich der Firma beatevents ag. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung der Urheberrechtsträger im Voraus einzuholen.

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Maik Ast
Inhaber | Geschäftsführer BEATEVENTS GMBH